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 Der Genealogische Abend 

Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V.

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Extract aus der Hebammen Ordnung von 1772

Abschrift: Wolfgang Bechtel Detmold

Endlich ist Landesherrlich mit Beistimmung löblicher Stände gnädigst verordnet, dass zu Bestreitung der außerordentlich aufzubringenden Kosten dieser Einrichtung (des Land-Hebammen-Instituts) damit der Beitrag allgemein geschehe, von jedem zu copulirenden Ehepaare auf folgende Art die Gabe dazu geschehe als:

 
 Rthl. 
 Mgr.   Pf. 
a.) Bei der Copulation eines Adlichen oder Herrschaftlichen Bedienten bis
auf einen Tituar-Rath einschließlich 
1
 
b.) Aller anderer Geist- und Weltlicher Bedienten
 
24
 
c.) Geist- und Weltlicher Unterbediente  
12
 
d.) Der Burgemeister, Richter und Secretarien in den Städten und Flekken
 
24
 
e.) Aller Kaufleute und angesehener Bürger in den Städten und Flekken
 
18
 
f.) Aller Professionisten und anderer Bürger mittler  
12
 
g.) Geringer Bürger und Handwerksleute in Städten und Flekken
 
6
 
h.) Der eximirten, wie auch ordentlicher Kaufleute auf dem Lande
 
18
 
Wie nicht weniger daselbst:
 
 
i.) Amtsmeier
 
15
 
k.) Vollmeier
 
12
 
l.) Halbmeier, Großkötter, Mittel- und Kleinkötter
 
9
 
m.) Aller übrigen Straßenkötter, Hoppenplöcker  
6
 

Welche dann die Prediger bei jeder Copulation einzunehmen und vierteljährig mit einer specifiquen Designation dem Consistorio einzusenden haben.

Detmold den 2.Jan. 1772

Gräfl. Lipp. Consistorium das.

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