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Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V |
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„Die Vererbung von Höfen, das Anerberecht“ hiess der Vortrag, den Herr Bechtel an diesem Abend hielt. Er bezog sich dabei auf das Buch „Das Colonatsrecht im Fürstenthum Lippe" von Bernhard Meyer, 1855.
Durch die Unteilbarkeit der Höfe galt in Lippe das Anerberecht. Hierin war festgelegt, dass der älteste Sohn den Hof bekam. Wenn kein Sohn vorhanden war, bekam die älteste Tochter den Hof, aber nur wenn sie sich an einen tüchtigen Mann verheiratete. Ausserdem erbten immer die Kinder der I. Ehe vor den Kindern aus späteren Ehen.
Durch einige Beispiele zeigte Herr Bechtel auf, wie wichtig es ist bei der Familienforschung diese Gesetze zu beachten.
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